Die kurze und direkte Antwort lautet nein auf dem herkömmlichen Immobilienweg. Nach den endgültigen gesetzlichen Änderungen, die die Investition in Immobilien im Umfang von 500.000 € als gültige Voraussetzung gestrichen haben, hat sich das Bild der Residence-by-Investment in Spanien vollständig verändert.
Wenn dein Plan war, eine Immobilie zu erwerben, um legal im Land zu leben, musst du die aktuellen Gesetzesänderungen, die geltenden legalen Alternativen kennen – und wissen, wie du deinen Aufenthaltsstatus sicherstellst, ohne teure Fehler zu machen.
Über mehr als ein Jahrzehnt ermöglichte das Gesetz 14/2013 zur Förderung von Unternehmern und ihrer Internationalisierung tausenden nicht-europäischen Bürgern (nicht Mitgliedern der Europäischen Union), den Aufenthalt durch den Kauf von Immobilien zu erhalten.
Allerdings hat die spanische Regierung diese Variante mit dem Ziel abgeschafft, Spekulationen einzudämmen und den Druck auf die Preise am Wohnimmobilienmarkt zu verringern.
Aktueller Stand 2026: Anträge auf Golden Visa, die ausschließlich auf dem Erwerb von Immobilienwerten basieren, werden von der UGE-CE (Einheit für Großunternehmen und Strategische Kollektive) nicht mehr zur Bearbeitung angenommen.
Wenn du dein Visum oder deine Aufenthaltserlaubnis erhalten hast, bevor die Reform in Kraft trat, werden deine erworbenen Rechte respektiert. Du kannst die entsprechenden Verlängerungen beantragen, solange du die ursprüngliche Investition beibehältst und die Anforderungen der Rechtsvorschriften erfüllst, unter denen dir die Erlaubnis erteilt wurde.
Dass der Immobilienweg geschlossen wurde, bedeutet nicht, dass Spanien seine Programme zur Anziehung von ausländischem Kapital und Talent beendet hat. Dasselbe Gesetz bietet weiterhin Möglichkeiten für eine schnelle Aufenthaltserteilung (Fast-Track) für Profile mit hohem Wert:
Investitionen in Finanzanlagen: Es ist weiterhin vollständig legal, den Aufenthalt zu erhalten, indem du in Folgendes investierst:
Mindestens 1 Million Euro in Aktien oder Beteiligungen an spanischen Kapitalgesellschaften mit realer Geschäftstätigkeit.
Mindestens 1 Million Euro in Investmentfonds, Venture-Capital-Fonds oder geschlossene Investmentfonds, die in Spanien gegründet wurden.
Mindestens 1 Million Euro in Bankeinlagen bei spanischen Finanzinstituten.
Mindestens 2 Millionen Euro in Wertpapieren der Spanischen Staatsschulden.
Unternehmensprojekte von allgemeinem Interesse: Gründung von Unternehmen in Spanien, die Arbeitsplätze schaffen, in der geografischen Region, in der sie umgesetzt werden, einen relevanten sozioökonomischen Einfluss haben oder eine bedeutende wissenschaftliche/technologische Innovation einbringen.
Hochqualifizierte Fachkräfte (PAC): Für leitende oder technische Profile, die von spanischen Unternehmen unter bestimmten Bedingungen in Bezug auf Qualifikation und Gehalt eingestellt werden.
Wenn deine absolute Priorität weiterhin darin besteht, eine Wohnung in Spanien zu kaufen und dort zu leben, ist die solideste Alternative für Bürger außerhalb der EU das Visum zur nicht erwerbsbezogenen Aufenthaltserlaubnis.
Auch wenn es nicht die Vorteile der schnellen Bearbeitung der früheren Golden Visa bietet, ist es der richtige Weg, wenn du über ausreichend Eigenmittel verfügst, um deinen Lebensunterhalt im Land zu sichern – ohne dafür in der lokalen Wirtschaft arbeiten zu müssen.
Nachweis von Mitteln: Du musst nachweisen, dass du über eine Summe verfügst, die dem 400% des monatlichen IPREM entspricht (Öffentlicher Einkommensindikator für Mehrfacheffekte) für die antragstellende Person, plus zusätzlich 100% für jedes unterhaltsberechtigte Familienmitglied.
Rechtsmäßige Herkunft der Einkünfte: Nachweisen, dass die Einnahmen aus passiven Quellen stammen (Mieteinnahmen, Dividenden, Renten, Finanzanlagen) oder angesammelten Fonds.
Private Krankenversicherung: Eine vollständige Police bei einem Versicherungsunternehmen vorweisen, das in Spanien zugelassen ist, mit Leistungen in etwa gleichwertig zum Nationalen Gesundheitssystem (ohne Zuzahlungen und ohne Wartezeiten).
Wohnsitzpflicht: Im Gegensatz zur früheren Golden Visa (die nur verlangte, das Land einmal pro Jahr zu besuchen) verpflichtet dich der nicht erwerbsbezogene Aufenthalt, dich für mindestens 183 Tage im Jahr in Spanien aufzuhalten – wodurch du automatisch steuerlicher Einwohner wirst.
Der rechtliche Rahmen für Ausländerangelegenheiten und internationale Mobilität in Spanien verlangt derzeit einen deutlich strategischeren und „unternehmerischen“ Ansatz. Den Immobilienweg erzwingen zu wollen, ist keine tragfähige Option mehr.
Wenn du die effizienteste und sicherste Möglichkeit suchst, deinen Wohnsitz, dein Kapital oder dein Unternehmen nach Spanien zu verlagern, ist die vorherige Analyse deines finanziellen und vermögensbezogenen Profils entscheidend, um gleich beim ersten Mal das richtige Visum auszuwählen. Bei Marina Digorn helfen wir dir dabei, eine auf die geltende Gesetzgebung von 2026 abgestimmte Strategie für legale Einwanderung zu entwerfen.